s3 ©2010 ing.-büro bechler halle  
english german
s3 Search Engine Scanner
s3 Search Engine Scanner
s3 Search Engine Scanner
s3 - AGB


§ 1 Beschaffenheit der Software und Umfang des Nutzungsrechts

  1. Für die vereinbarte Beschaffenheit ist die Dokumentation maßgeblich. Die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Funktions-/Produkt-Beschreibung.
  2. Wir räumen dem Kunden ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein.
  3. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf folgende Nutzungshandlungen im Rahmen des normalen Gebrauchs:
    - die Installation der Software und die Anfertigung von Sicherungskopien im Rahmen der im Unternehmen üblichen Sicherungsmaßnahmen
    - das Laden der Software in den Arbeitsspeicher
    - notwendige Handlungen im Rahmen einer Fehlerberichtigung (vgl. nachfolgend § 3)
    - ausnahmsweise ein Reverse-Engineering (vgl. nachfolgend § 6)
  4. Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt sich auf den Einsatz in der im Vertrag genannten Hardwareumgebung. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehreren Hardwareumgebungen ist nur zulässig, wenn dies vertraglich festgelegt wurde. Beim Wechsel der Hardware muss die Software vom Speicher der bisher verwendeten Hardware gelöscht werden.
  5. Außerhalb vorstehend bezeichneter Handlungen darf der Kunde aufgrund des bestehenden Urheberrechtschutzes keinerlei Änderungen, Übersetzungen oder Vervielfältigungen der Software vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln. Eine unzulässige Vervielfältigung stellt auch der Ausdruck des Programmcodes dar.

§ 2 Haftungsausschluss

  1. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die gelieferte Software wird vom Anwender in eigenem Ermessen eingesetzt. Eine Haftung für Schäden insbesondere Vermögensschäden sowie Datenverlust durch Anwendung der Software wird ausgeschlossen.

§ 3 Vorrang der Bedingungen des Rechteinhabers

  1. Weitergehende zusätzliche Bedingungen, die sich aus den der Software beigefügten Lizenzbedingungen des Rechteinhabers an der Software ergeben, gehen diesen Bedingungen vor.
  2. Sofern sich aus dem im Programmpaket beigefügten Lizenzbedingungen des Rechteinhabers etwas Abweichendes ergibt, gehen diese abweichenden Regelungen vor.

§ 4 Fehlerberichtigung

  1. Gemäß § 69 d Abs. 1 Urhebergesetz (UrhG) darf der Kunde Fehler in der Software berichtigen und in diesem Zusammenhang notwendige Änderungen und Vervielfältigungen vornehmen, wenn
    - die Eigenschaften der Software von der Beschreibung der Dokumentation abweichen oder die Software ihre objektiv vorgesehene Aufgabe nicht erfüllen kann und
    - zusätzlich der Ablauf der Software nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist.
  2. Wir sind bei Vorliegen eines solchen Fehlers zu benachrichtigen und haben vorrangig die Möglichkeit, den Fehler selbst innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Scheitert diese oder wird diese innerhalb einer angemessenen Frist nicht vorgenommen, ist der Kunde selbst abhilfeberechtigt.
  3. Verbesserungen über eine Fehlerberichtigung hinaus darf der Kunde nicht vornehmen.
  4. Jedwede Änderung, die der Kunde vornimmt, ist zu dokumentieren und uns mitzuteilen.

§ 5 Überlassung der Software an Dritte

  1. Eine Weitergabe der Software ist nur in vollständiger Form, d. h. mit Originaldatenträgern einschließlich Dokumentation und unter gleichzeitiger Mitübertragung des Nutzungsrechts an Dritte zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass der Erwerber den sich zwischen uns und dem Kunden getroffene Vertragsbedingungen unterwirft.
  2. Eine Weitergabe des Programms durch Überspielen ist unzulässig.
  3. Im Falle der Weitergabe des Programms an Dritte sind sämtliche Vervielfältigungsstücke der Software beim Kunden vollständig und irreversibel unbrauchbar zu machen.
  4. Eine zeitweise Überlassung der Software – gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich – ist dem Kunden untersagt.

§ 6 Reverse-Engineering

  1. Der Kunde kann auf Anfrage zur Erstellung eines interoperablen Programms notwendige Schnittstelleninformationen erhalten, wir sind jedoch nicht verpflichtet, diese Informationen zu erteilen.
  2. Soweit wir diese Information an den Kunden erteilen, dürfen diese nur zur Erstellung eines interoperablen Programms verwendet werden. Lassen wir dem Kunden die Schnittstelleninformationen nicht zukommen, darf dieser lediglich in den Grenzen des § 69 e UrhG die Dekompilierung vornehmen. Hierbei gewonnene Informationen, die nicht die Schnittstellenprogrammierung betreffen, dürfen nicht anderweitig genutzt werden, sondern sind unverzüglich zu vernichten.
  3. Der Kunde darf ein Reverse-Engineering (Rückführung des Computerprogramms auf vorherige Entwicklungsstufen, z.B. den Quellcode, Rückwärtsanalyse zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren), gleich in welcher Form und mit welchen Mitteln, nicht vornehmen.

§ 7 Abnahme der Installation durch das Ing.-Büro Bechler Halle

  1. Sind wir auch beauftragt die Software beim Kunden zu installieren, erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung der Gesamtleistung in der Regel nach Installation des Programms auf der Hardware des Kunden.
  2. Nach der Installation des Programms sind auf Verlangen des Kunden angemessene Abnahmetests für den Nachweis der wesentlichen Programmfunktionen durchzuführen. Auf Verlangen des Kunden können auch Abnahmetests anhand von dem Kunden bereit gestellter Testdaten durchgeführt werden.
  3. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, eine schriftliche Abnahmeerklärung abzugeben. Gegebenenfalls festgestellte kleinere Mängel sind in der Abnahmeerklärung festzuhalten.
  4. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Wir können zu Abnahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf die Software als abgenommen gilt.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Im übrigen gelten voll umfänglich unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit hierin nicht Abweichendes geregelt ist. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
s3 search-engine-service   ©2010 ing.-büro bechler halle   all rights reserved
home  |  download  |  tutorial  |  buy  |  agb  |  impressum  |  up
Shown Brands and Brandnames are registered Trademarks of their Owners. The Use is for Informationpurposes and does not mean a Claim on these Names and Brands. All Images underly the Copyright of the Owner.
  
Bookmark: Facebook Bookmark: Del.icio.us Bookmark: Google Bookmark: Windows Live  TwitThis

Searchengines/Suchmaschinen

Keyword Ranking Tool, SEO Tool Joomla Google, SEM SERP Report, Optimization, s3 searchengine ranking scan, web blog seo, web search, google tools marketing business web2.0 webdesign tips software design online blogs tool engine free yahoo reference marktundknecht webmaster.

Ranking/Position Keywords/Phrases

Google SEO, Analyze Analyse Webdesign tips, what is seo, software design online blogs tool engine free yahoo reference webmaster, searchengine ranking scan web search google tools marketing business web2.0.

SEO/Suchmaschinen-Optimierung

Report marketing, wordpress seo, what is seo SEM SERP, Webdesign tips, s3 software Client-Application, design online blogs tool engine free yahoo, reference webmaster blogging pagerank ajax social suchmaschinen webdev suchmaschinenoptimierung rss adsense firefox sem suchmaschine.

Optimization/Suchmaschinen-Optimierung

SEO Tool Analyze Analyse, web seo, Blogging pagerank ajax social suchmaschinen webdev suchmaschinenoptimierung rss adsense firefox, sem suchmaschine webdesign tips software design online blogs tool engine, marktundknecht free yahoo reference webmaster.

Google/Yahoo/Bing/Baidu

Google/Yahoo seo tools, joomla, Domain URL Keyword Rank CSS tutorial howto advertising programming community video tech media, javascript optimierung adwords technology blogging pagerank ajax social suchmaschinen webdev suchmaschinenoptimierung rss adsense firefox sem suchmaschine.

search/suche Keywords

Marketing, Report, wordpress blog seo, SEO Optimization, searchengine - s3 - ranking scan web search google tools marketing business web2.0, css tutorial howto advertising programming community video tech media javascript optimierung adwords technology.

WEB/WWW

Google web seo, Analyze Analyse, SEM SERP Webdesign tips software design online blogs tool engine free yahoo reference, webmaster css tutorial howto advertising programming community video tech media javascript, marktundknecht, optimierung adwords technology.

Tools/Werkzeuge

SEO tools wordpress, Domain URL, Keyword/Phrases Rank, what is seo, CSS tutorial howto advertising programming community video tech media, javascript optimierung adwords technology blogging pagerank ajax social suchmaschinen webdev suchmaschinenoptimierung rss adsense firefox sem suchmaschine.

Marketing/Vermarktung

Report Blogging pagerank ajax social, blog seo, s3, suchmaschinen webdev suchmaschinenoptimierung rss adsense, firefox sem suchmaschine optimization searchengine ranking scan web search google tools marketing business web2.0.

Business/Geschäft

SEO marketing Analyze Analyse Optimization, searchengine ranking scan web search google tools, marketing business web2.0 blogging pagerank ajax social suchmaschinen webdev suchmaschinenoptimierung rss adsense firefox sem, marktundknecht, suchmaschine.

Engine/Maschine Keyword/Phrase

Web blog seo, wordpress Domain URL, Keyword Rank, SEM SERP, seo tools, CSS tutorial howto advertising programming community video tech media javascript, optimierung adwords technology.

Pagerank

SEO marketing, Report Blogging pagerank ajax social suchmaschinen webdev suchmaschinenoptimierung rss, s3, adsense firefox, sem suchmaschine.

Webmaster/Administrator

Web wordpress seo, Analyze Analyse Webdesign, seo joomla tips, software design online blogs, tool engine free, marktundknecht, yahoo reference webmaster.

Tips Keywords/Phrases

Yahoo seo, Domain URL Keyword Rank, SEM SERP searchengine tools, ranking scan web search google tools, marketing, s3, business web2.0.